Jahres-Heizenergiebedarf
Nach der Definition in §2 Begriffsbestimmung der Energieeinsparverordnung ist der Jahres-Heizenergiebedarf Q eines Gebäudes diejenige Energiemenge, die einem Gebäude nach dem EnEV-Berechnungsverfahren zum Zwecke der Beheizung, Lüftung und Warmwasserbereitung jährlich zugeführt werden muss. Er wird in kWh/m³a bzw. in kWh/m²a angegeben.
