STEICO
die grüne Aktie: Hauptversammlung
2022
Ordentliche Hauptversammlung 2022
Die ordentliche Hauptversammlung der STEICO SE fand am Donnerstag, 23. Juni 2022, um 10.00 Uhr (MESZ), statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice übertragen.
Über den passwortgeschützten Internetservice konnten die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben, eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, bis spätestens 21. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen einreichen oder während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhielten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten konnten die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzte voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhielt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären lagen bis dato nicht vor.
Weitere Dokumente zur Hauptversammlung
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass der Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 89.455.553,61 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter Aktie, dies entspricht einem Betrag in Höhe von 5.633.386,00 EUR, verwendet und der verbleibende Betrag in Höhe von 83.822.167,61 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zahlbar.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an steico@better-orange.de gerichtet werden.