Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Modernisieren in Deutschland

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Die aktuelle Situation der deutschen Förderlandschaft in einem kurzen Überblick. Nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt viele Pläne zur Förderung energieeffizienten Bauens und Sanierens ausgebremst hat.

Die Anforderungen und Förderprogramme für die Gebäudehülle haben sich zum 1. Januar 2024 nicht geändert, die für Heizungsanlagen und Energieträger dagegen sehr. So muss nun z. B. der Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen mindestens 65 % betragen. Das hat jedoch auch Auswirkungen auf die Gebäudehülle, denn erneuerbare Energien bedeuten niedrigere Vorlauftemperaturen. Und das bedeutet wiederum: Flächenheizungen statt Heizkörper und eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle. Ohne sehr gute gedämmte Gebäudehülle wird es im Gebäude nicht richtig warm – oder die Energie wird ineffizient eingesetzt und die Heizkosten explodieren.

Neubau

Seit 20. Februar 2024 können wieder Anträge für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gestellt werden. Das war am 14. Dezember 2023 vorübergehend eingestellt worden, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren. Nun gibt es wieder welche. In Kraft getreten war das neu konzipierte KFN am 1. März 2023. Es löste das von den alten Neubau-Förderprogrammen übriggebliebene "Effizienzhaus 40 NH" ab. Was als Anforderung bestehen blieb, ist das "Effizienzhaus 40": ein Primärenergiebedarf von maximal 40 % von dem des Referenzgebäudes. Neu hinzugekommen sind der Ausschluss von fossilen Energieträgern und Biomasse sowie Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Lebenszyklus.

Erfüllt das Gebäude "nur" die Anforderungen an die CO2-Emissionen im Lebenszyklus, die das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" definiert, betragen die maximal förderfähigen Baukosten 100.000 €. Erfüllt das Gebäude alle Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium", betragen sie 150.000 €. In diesen Höhen vergibt die KfW zinsgünstige Kredite, allerdings ohne Tilgungszuschuss.

Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau":  Kredit ohne Tilgungszuschuss  (KfW)

 

Effizienzhaus 40

 Anforderungen an CO2-Emissionen des QNG Plusalle Anforderungen des QNG Plus oder QNG Premium

max. förderfähige Baukosten
= max. Kredithöhe

100.000 €

150.000 €

Tilgungszuschuss

max. Tilgungszuschuss

Energetische Modernisierung

Im Modernisierungsbereich wird zwischen "Einzelmaßnahmen" sowie "systemischen Maßnahmen" zum Erreichen einer bestimmten "Effizienzhaus-Klasse" unterschieden. Für "Einzelmaßnahmen" gibt es im Rahmen der BEG Investitionszuschüsse vom BAFA, für "Systemische Maßnahmen" zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen von der KfW. Als attraktive Alternative fördert das Finanzamt bei selbstbewohnten Immobilien beide Maßnahmen über den sogenannten "Steuerbonus" nach § 35c EStG.

Förderprogramm "BEG EM":  Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen  (BAFA)

 

Bauteil

max. förderfähige Baukosten
(ohne iSFP)

30.000 €

Investitionszuschuss
(ohne iSFP)

15 %

max. Investitionszuschuss
(ohne iSFP)

4.500 €

iSFP-Bonus

+5 %

max. förderfähige Baukosten (mit iSFP)

60.000 €

Investitionszuschuss
(mit iSFP)

20 %

max. Investitionszuschuss
(mit iSFP)

12.000 €


Bei vorheriger Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Investitionszuschuss von 15 auf 20 %. Die Erstellung des iSFP selbst wird mit 80 % bezuschusst. Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
  

„Steuerbonus“:  Steuernachlass für Einzelmaßnahmen  (Finanzamt)

 

Bauteil

max. förderfähige Baukosten

200.000 €

Anteil an Baukosten
= Steuerersparnis

20 %

max. Steuerersparnis

40.000 €


Der "Steuerbonus" für selbstbewohnte Immobilien nach § 35c EStG ist kein Teil der BEG, sondern wird vom Finanzamt als Steuernachlass gewährt. Er ist deshalb von den häufigen Änderungen des BEG nicht betroffen und eine verlässlichere Alternative.
 

Förderprogramm "BEG WG":  Kredit mit Tilgungszuschuss für Systemische Maßnahmen  (KfW)

 

Effizienzhaus 40

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 70

Effizienzhaus 85

max. förderfähige Baukosten (ohne Boni)
= max. Kredithöhe

120.000 €

120.000 €

120.000 €

120.000 €

Tilgungszuschuss 
(ohne Boni)

20 %

15 %

10 %

5 %

max. Tilgungszuschuss
(ohne Boni)

24.000 €

18.000 €

12.000 €

6.000 €

EE- oder NH-Bonus

+5 %

+5 %

+5 %

+5 %

WBP-Bonus

+10 %

+10 %

+10 %
wenn EE

SerSan-Bonus

+15 %

+15 %

max. Tilgungszuschuss
(mit Boni)

45 %

40 %

25 %

10 %

max. förderfähige Baukosten (mit Boni)
= max. Kredithöhe

150.000 €

150.000 €

150.000 €

150.000 €

max. Tilgungszuschuss
(mit Boni)

67.500 €

60.000 €

37.500 €

15.000 €


Als Ergänzung zum EE-Bonus (Erneuerbare Energien) und dem NH-Bonus (Nachhaltigkeit) wurde am 22.09.2022 der WPB-Bonus (Worst Performing Building) eingeführt und am 01.01.2023 auf 10%-Punkte erhöht. Neu hinzu kam am 01.01.2023 der SerSan-Bonus (Serielle Sanierung) in Höhe von 15%-Punkten. WBP- und SerSan-Bonus lassen sich nicht komplett kumulieren, sondern werden zusammen mit 20%-Punkten honoriert. EE- und NH-Bonus lassen sich gar nicht kumulieren.

Glossar

Einzelmaßnahmen

Eine "Einzelmaßnahme" zur energetischen Modernisierung ist z. B. das Dämmen der Fassade oder des Dachs. Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss das Bauteil einen bestimmten U-Wert erreichen, der immer deutlich besser ist als der, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Mindeststandard vorschreibt. Der "individuelle Sanierungsfahrplan" (iSFP) beschreibt, welche Einzelmaßnahme wieviel Energieeinsparung bringt und welche Reihenfolge bei einer stufenweisen Umsetzung sinnvoll ist.

Große Veränderungen gab es am 1. Januar 2023 nicht – zumindest nicht, was die Gebäudehülle betrifft. Gefördert werden jetzt allerdings auch Eigenleistungen. Genauer gesagt: die Materialkosten. Ein Energieberater oder Fachbetrieb muss jedoch prüfen und bestätigen, dass die Maßnahme korrekt durchgeführt wurde und die Materialkosten korrekt angegeben sind.

Steuerbonus

"Einzelmaßnahmen" zur energetischen Modernisierung eines selbstbewohnten Gebäudes können Bauherren bei ihrer Steuererklärung absetzen. Die zu zahlende Steuer – nicht wie sonst üblich das zu versteuernden Einkommen! – reduziert sich um 20 % der förderfähigen Baukosten: um bis zu 40.000 €, verteilt auf 3 Jahre. Einen Energieberater zu engagieren, ist nicht notwendig. Es genügt eine schriftliche Bestätigung des ausführenden Handwerksbetriebs, dass das gesetzlich Geforderte erfüllt ist.

Weitere Infos: www.bundesfinanzministerium.de

Systemische Maßnahmen

Der Begriff "systemische Maßnahmen" bezeichnet ein schlüssiges Gesamtkonzept aus aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die in einem Zuge durchgeführt werden. Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss der Primärenergiebedarf deutlich niedriger sein als der, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Mindeststandard vorschreibt. Die förderbaren Energiebedarf-Niveaus sind in "Effizienzhaus-Klassen" eingeteilt: Je niedriger, desto besser, desto höher ist die Förderung.

Eine wichtige Änderung am 1. Januar 2023: Der bereits im Herbst 2022 eingeführte Bonus für "Worst Performing Buildings" (WPB) wurde von 5 % auf 10 % verdoppelt. Ein Wohngebäude gilt als WPB, wenn sein Endenergiebedarf 250 kWh/(m2a) oder mehr beträgt. Oder wenn es im Jahr 1957 oder früher errichtet wurde und seine Gebäudehülle größtenteils unsaniert ist.

Eine weitere wichtige Änderung: Neu eingeführt wurde ein Bonus für "serielle Sanierung" (SerSan) in Höhe von 15 %. Damit ist die energetische Modernisierung mit vorgefertigten Elementen gemeint. Diese Elemente werden in Holzrahmenbauweise hergestellt – idealerweise mit dem STEICO Bausystem.

Investitionszuschuss

Anfangs gab es den Investitionszuschuss für alle Varianten, seit 2022 gibt es ihn nur noch für Einzelmaßnahmen. Seine Höhe beträgt 15 % der förderfähigen Baukosten. Da die maximal förderfähigen Baukosten bei 30.000 € liegen, kann er also bis zu 4.500 € pro Wohnung betragen. Wurde allerdings vorher ein "individueller Sanierungsfahrplan" (iSFP) erstellt, erhöhen sich der Investitionszuschuss auf 20 % und die maximal förderfähigen Baukosten auf 60.000 €, so dass der Investitionszuschuss bis zu 12.000 € pro Wohnung betragen kann. Für die Fachplanung und Baubegleitung ist ein Energieberater zu engagieren, für die Erstellung eines iSFP ebenso.

Weitere Infos: www.bafa.de/beg

Kredit mit Tilgungszuschuss

Mit einem zinslosen Kredit inklusive Tilgungszuschuss unterstützt die KfW sowohl Neubauten als auch energetische Modernisierungen beim Erreichen einer "Effizienzhaus-Klasse". Für Neubauten ersetzte am 1. März 2023 das neu konzipierte "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) das von den alten Neubau-Förderprogrammen als einziges übriggebliebene "Effizienzhaus 40 NH".

Als Anforderung blieb beim KFN die an das "Effizienzhaus 40" bestehen: ein Primärenergiebedarf von maximal 40 % von dem des Referenzgebäudes. Neu hinzugekommen sind der Ausschluss fossiler Energieträger und Biomasse sowie Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Rahmen einer Lebenszyklus-Bilanzierung. Die maximal förderfähigen Baukosten betragen abhängig von der Anforderungserfüllung 100.000 oder 150.000 Euro. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht mehr.

Bei energetischen Modernisierungen beträgt der Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 20 %, kann aber durch diverse Boni noch deutlich ansteigen – auf bis zu 45 %. Die maximal förderfähigen Baukosten liegen ohne Boni bei 120.000 €, mit Boni bei 150.000 €. Für die Fachplanung und Baubegleitung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater zu engagieren.

Zum 1. Januar 2023 gab es bei den Boni einige Veränderungen: Um den EE-Bonus von 5%-Punkten zu erhalten, müssen die erneuerbaren Energien nun einen Anteil von 65 % des Energiebedarfs decken. Der bereits 2022 eingeführte WPB-Bonus wurde von 5 % auf 10 % verdoppelt. Neu hinzu kam der SerSan-Bonus in Höhe von 15 %.

Weitere Infos: www.kfw.de/beg

Fachplanung & Baubegleitung

Bei den BEG-Förderprogrammen des BAFA und der KfW ist vorgeschrieben, einen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberater zu engagieren. Dessen Honorar wird zu 50 % übernommen: bis zu 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 10.000 € bei Mehrfamilienhäusern. Die Beantragung dieser Zusatzleistung ist in den Investitionszuschuss-Anträgen des BAFA und den Kredit-Anträgen der KfW bereits integriert. Der Investitionszuschuss bzw. Kredit und Tilgungszuschuss erhöhen sich entsprechend.

Weitere Infos: www.energie-effizienz-experten.de

Individueller Sanierungsfahrplan

Der "individuelle Sanierungsfahrplan" (iSFP) ist eine auf einer gründlichen Gebäudeanalyse beruhende Anleitung zur schrittweisen energetischen Modernisierung. Seine Inhalte sind standardisiert und bauherrngerecht dargestellt. Zur Ausarbeitung muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater engagiert werden. Das BAFA unterstützt dies, indem es bis zu 80 % des Honorars übernimmt: bis zu 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern.

Weitere Infos: www.febs.de/beraten-finanzieren/isfp | www.isfp-bonus.info

STEICO Holzfaser-Dämmstoffe

Mit STEICO Holzfaser-Dämmstoffen lassen sich alle geforderten U-Werte und Effizienzhaus-Klassen problemlos erreichen. Und aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften bieten sie gegenüber anderen Dämmstoffen große Vorteile: Sie puffern Schwankungen der Raumtemperatur und Raumluftfeuchte, unterstützen also ein angenehmes Raumklima. Im Sommer reduzieren sie die Gefahr vor Überhitzung. Das Gebäudeinnere schützen sie vor Lärm und die Bausubstanz vor Regen. Sie sorgen für einen guten Brandschutz, sind baubiologisch unbedenklich und unterstützen die Wohngesundheit. Und sie binden große Mengen CO2, sind also eine zusätzliche und sehr wirksame Maßnahme zum Klimaschutz.


Hinweis: Die erste Fassung dieses Artikels wurde am 05.07.2021 veröffentlicht. Seither wurde er immer wieder aktualisiert, zuletzt am 20.02.2024. 

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