Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Modernisieren

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Am 1. Januar 2023 hat sich bei der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) wieder einiges geändert. Ein kurzer Überblick.

Nachdem bereits seit Anfang 2020 "Einzelmaßnahmen" zur energetischen Modernisierung über den sogenannten "Steuerbonus" beim Finanzamt von der Steuer absetzbar waren, startete Anfang 2021 die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die den Wildwuchs der bisherigen Förderprogramme zusammenfasste, vereinfachte und vereinheitlichte – sowohl für Neubauten als auch für energetische Modernisierungen. 2022 gab es dann mehrere unangekündigte Antragsstopps und Änderungen. Der Schwerpunkt der Förderung wurde zur energetischen Modernisierung verschoben. Einige Förderprogramme wurden ganz eingestellt, bei den verbliebenen die Zuschüsse teilweise deutlich gesenkt.

Ursprünglich sollte es ab 2023 eine klare Aufgabenteilung geben: Das BAFA sollte für Investitionszuschüsse zuständig sein, die KfW für zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Und beide Fördervarianten sollte es für alle Teilprogramme geben. Dieses Konzept wurde 2022 wieder verworfen. Für Neubauten und für energetische Modernisierungen zu "Effizienzhaus-Klassen" gibt es nur noch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen von der KfW, für "Einzelmaßnahmen" Investitionszuschüsse vom BAFA.

Neubau

Am 1. März 2023 trat das neu konzipierte Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) in Kraft. Es löste das von den alten Neubau-Förderprogrammen übriggebliebene "Effizienzhaus 40 NH" ab. Was als Anforderung bestehen blieb, ist das "Effizienzhaus 40". Neu hinzugekommen sind der Ausschluss von fossilen Energieträgern und Biomasse sowie Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Lebenszyklus.

Erfüllt das Gebäude "nur" die Anforderungen an die CO2-Emissionen im Lebenszyklus, die das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" definiert, betragen die maximal förderfähigen Baukosten 100.000 €. Erfüllt das Gebäude alle Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium", betragen sie 150.000 €. In diesen Höhen vergibt die KfW zinsgünstige Kredite, allerdings ohne Tilgungszuschuss.

Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau":  Kredit ohne Tilgungszuschuss  (KfW)

 

Effizienzhaus 40

 Anforderungen an CO2-Emissionen des QNG Plusalle Anforderungen des QNG Plus oder QNG Premium

max. förderfähige Baukosten
= max. Kredithöhe

100.000 €

150.000 €

Tilgungszuschuss

max. Tilgungszuschuss

Energetische Modernisierung

Im Modernisierungsbereich wird zwischen "Einzelmaßnahmen" sowie "systemischen Maßnahmen" zum Erreichen einer bestimmten "Effizienzhaus-Klasse" unterschieden. Für "Einzelmaßnahmen" gibt es im Rahmen der BEG inzwischen nur noch Investitionszuschüsse vom BAFA, alternativ aber auch den "Steuerbonus". "Systemische Maßnahmen" werden nur im Rahmen des BEG in Form von zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss von der KfW gefördert.
 

Förderprogramm "BEG EM":  Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen  (BAFA)

 

Bauteil

max. förderfähige Baukosten

60.000 €

Investitionszuschuss

15 %

max. Investitionszuschuss

9.000 €

iSFP-Bonus

+5 %

max. Investitionszuschuss

12.000 €


Am 15.08.2022 wurde die Höhe des Investitionszuschusses von 20 % auf 15 % gesenkt, die mit iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) von 25 % auf 20 %. Zum 01.01.2023 gab es hier keine großen Veränderungen – außer dass nun bei Eigenleistungen die Materialkosten gefördert werden.
  

„Steuerbonus“:  Steuernachlass für Einzelmaßnahmen  (Finanzamt)

 

Bauteil

max. förderfähige Baukosten

200.000 €

Anteil an Baukosten
= Steuerersparnis

20 %

max. Steuerersparnis

40.000 €


Da der "Steuerbonus" kein Teil der BEG ist, sondern direkt vom Finanzamt als Steuernachlass gewährt wird, ist er von den häufigen Änderungen des BEG nicht betroffen und somit das verlässlichste Förderprogramm.
 

Förderprogramm "BEG WG":  Kredit mit Tilgungszuschuss für Systemische Maßnahmen  (KfW)

 

Effizienzhaus 40

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 70

Effizienzhaus 85

max. förderfähige Baukosten
= max. Kredithöhe

120.000 €

120.000 €

120.000 €

120.000 €

Tilgungszuschuss

20 %

15 %

10 %

5 %

max. Tilgungszuschuss

24.000 €

18.000 €

12.000 €

6.000 €

EE- oder NH-Bonus

+5 %

+5 %

+5 %

+5 %

WBP-Bonus

+10 %

+10 %

+10 %
wenn EE

SerSan-Bonus

+15 %

+15 %

max. Tilgungszuschuss

45 %

40 %

25 %

10 %

max. förderfähige Baukosten
= max. Kredithöhe

150.000 €

150.000 €

150.000 €

150.000 €

max. Tilgungszuschuss

67.500 €

60.000 €

37.500 €

15.000 €


Die Förderprogramme für energetische Modernisierungen wurden am 28.07.2022 reformiert: Die Klasse "Effizienzhaus 100" gibt es seither nicht mehr, die Tilungszuschüsse sanken um jeweils 25%-Punkte, den iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) gibt es auch nicht mehr und die maximal förderfähigen Baukosten (= maximale Höhe des Kredits) sanken auf 120.000 €. Zum Ausgleich sank das Zinsniveau zunächst auf 0,0 %, wurde ab Ende 2022 dann aber wieder erhöht. Als Ergänzung zum EE-Bonus (Erneuerbare Energien) und dem NH-Bonus (Nachhaltigkeit) wurde am 22.09.2022 der WPB-Bonus (Worst Performing Building) eingeführt und am 01.01.2023 von 5%- auf 10%-Punkte erhöht. Neu hinzu kam am 01.01.2023 der SerSan-Bonus (Serielle Sanierung). Er hat eine Höhe von 15%-Punkten. WBP- und SerSan-Bonus lassen sich nicht komplett kumulieren, sondern werden zusammen mit 20%-Punkten honoriert. EE- und NH-Bonus lassen sich gar nicht kumulieren.

Glossar

Einzelmaßnahmen

Eine "Einzelmaßnahme" zur energetischen Modernisierung ist z. B. das Dämmen der Fassade oder des Dachs. Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss das Bauteil einen bestimmten U-Wert erreichen, der immer deutlich besser ist als der, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Mindeststandard vorschreibt. Der "individuelle Sanierungsfahrplan" (iSFP) beschreibt, welche Einzelmaßnahme wieviel Energieeinsparung bringt und welche Reihenfolge bei einer stufenweisen Umsetzung sinnvoll ist.

Große Veränderungen gab es am 1. Januar 2023 nicht – zumindest nicht, was die Gebäudehülle betrifft. Gefördert werden jetzt allerdings auch Eigenleistungen. Genauer gesagt: die Materialkosten. Ein Energieberater oder Fachbetrieb muss jedoch prüfen und bestätigen, dass die Maßnahme korrekt durchgeführt wurde und die Materialkosten korrekt angegeben sind.

Steuerbonus

"Einzelmaßnahmen" zur energetischen Modernisierung eines selbstbewohnten Gebäudes können Bauherren bei ihrer Steuererklärung absetzen. Die zu zahlende Steuer – nicht wie sonst üblich das zu versteuernden Einkommen! – reduziert sich um 20 % der förderfähigen Baukosten: um bis zu 40.000 €, verteilt auf 3 Jahre. Einen Energieberater zu engagieren, ist nicht notwendig. Es genügt eine schriftliche Bestätigung des ausführenden Handwerksbetriebs, dass das gesetzlich Geforderte erfüllt ist.

Weitere Infos: www.bundesfinanzministerium.de

Systemische Maßnahmen

Der Begriff "systemische Maßnahmen" bezeichnet ein schlüssiges Gesamtkonzept aus aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die in einem Zuge durchgeführt werden. Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss der Primärenergiebedarf deutlich niedriger sein als der, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Mindeststandard vorschreibt. Die förderbaren Energiebedarf-Niveaus sind in "Effizienzhaus-Klassen" eingeteilt: Je niedriger, desto besser, desto höher ist die Förderung.

Eine wichtige Änderung am 1. Januar 2023: Der bereits im Herbst 2022 eingeführte Bonus für "Worst Performing Buildings" (WPB) wurde von 5 % auf 10 % verdoppelt. Ein Wohngebäude gilt als WPB, wenn sein Endenergiebedarf 250 kWh/(m2a) oder mehr beträgt. Oder wenn es im Jahr 1957 oder früher errichtet wurde und seine Gebäudehülle größtenteils unsaniert ist.

Eine weitere wichtige Änderung: Neu eingeführt wurde ein Bonus für "serielle Sanierung" (SerSan) in Höhe von 15 %. Damit ist die energetische Modernisierung mit vorgefertigten Elementen gemeint. Diese Elemente werden in Holzrahmenbauweise hergestellt – idealerweise mit dem STEICO Bausystem.

Investitionszuschuss

Anfangs gab es den Investitionszuschuss für alle Varianten, seit 2022 gibt es ihn nur noch für Einzelmaßnahmen. Seine Höhe beträgt 15 % der förderfähigen Baukosten. Da die maximal förderfähigen Baukosten bei 60.000 € liegen, kann er also bis zu 9.000 € pro Wohnung betragen. Wurde vorher ein "individueller Sanierungsfahrplan" (iSFP) erstellt, erhöht sich der Investitionszuschuss um 5 % auf 20 % bzw. 12.000 € pro Wohnung. Für die Fachplanung und Baubegleitung ist ein Energieberater zu engagieren, für die Erstellung eines iSFP ebenso.

Weitere Infos: www.bafa.de/beg

Kredit mit Tilgungszuschuss

Mit einem zinslosen Kredit inklusive Tilgungszuschuss unterstützt die KfW sowohl Neubauten als auch energetische Modernisierungen beim Erreichen einer "Effizienzhaus-Klasse". Bei Neubauten gibt es aber seit 2022 nur noch die Klasse "Effizienzhaus 40 NH" und der Tilgungszuschuss hierfür beträgt 5 % der förderfähigen Baukosten bzw. des möglichen Kredits. Im März 2023 soll ein gänzlich neues Förderprogramm das bisherige ersetzen.

Bei energetischen Modernisierungen beträgt der Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 20 %, kann aber durch diverse Boni noch deutlich ansteigen – bis auf 45 %. Die maximal förderfähigen Baukosten liegen ohne Bonus bei 120.000 €, mit Bonus bei 150.000 €. Für die Fachplanung und Baubegleitung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater zu engagieren.

Zum 1. Januar 2023 gab es bei den Boni einige Veränderungen: Um den EE-Bonus von 5%-Punkten zu erhalten, müssen die erneuerbaren Energien nun einen Anteil von 65 % des Energiebedarfs decken. Der bereits 2022 eingeführte WPB-Bonus wurde von 5 % auf 10 % verdoppelt. Neu hinzu kam der SerSan-Bonus in Höhe von 15 %.

Weitere Infos: www.kfw.de/beg

Fachplanung & Baubegleitung

Bei den BEG-Förderprogrammen des BAFA und der KfW ist vorgeschrieben, einen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberater zu engagieren. Dessen Honorar wird zu 50 % übernommen: bis zu 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 10.000 € bei Mehrfamilienhäusern. Die Beantragung dieser Zusatzleistung ist in den Investitionszuschuss-Anträgen des BAFA und den Kredit-Anträgen der KfW bereits integriert. Der Investitionszuschuss bzw. Kredit und Tilgungszuschuss erhöhen sich entsprechend.

Weitere Infos: www.energie-effizienz-experten.de

Individueller Sanierungsfahrplan

Der "individuelle Sanierungsfahrplan" (iSFP) ist eine auf einer gründlichen Gebäudeanalyse beruhende Anleitung zur schrittweisen energetischen Modernisierung. Seine Inhalte sind standardisiert und bauherrngerecht dargestellt. Zur Ausarbeitung muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater engagiert werden. Das BAFA unterstützt dies, indem es bis zu 80 % des Honorars übernimmt: bis zu 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern.

Weitere Infos: www.febs.de/beraten-finanzieren/isfp | www.isfp-bonus.info

STEICO Holzfaser-Dämmstoffe

Mit STEICO Holzfaser-Dämmstoffen lassen sich alle geforderten U-Werte und Effizienzhaus-Klassen problemlos erreichen. Und aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften bieten sie gegenüber anderen Dämmstoffen große Vorteile: Sie puffern Schwankungen der Raumtemperatur und Raumluftfeuchte, unterstützen also ein angenehmes Raumklima. Im Sommer reduzieren sie die Gefahr vor Überhitzung. Das Gebäudeinnere schützen sie vor Lärm und die Bausubstanz vor Regen. Sie sorgen für einen guten Brandschutz, sind baubiologisch unbedenklich und unterstützen die Wohngesundheit. Und sie binden große Mengen CO2, sind also eine zusätzliche und sehr wirksame Maßnahme zum Klimaschutz.


Hinweis: Die erste Fassung dieses Artikels wurde am 05.07.2021 veröffentlicht. Seither wurde er immer wieder aktualisiert, zuletzt am 14.04.2023. 

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