Nachdem bereits seit Anfang 2020 "Einzelmaßnahmen" zur energetischen Modernisierung über den sogenannten "Steuerbonus" beim Finanzamt von der Steuer absetzbar waren, startete Anfang 2021 die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die den Wildwuchs der bisherigen Förderprogramme zusammenfasste, vereinfachte und vereinheitlichte – sowohl für Neubauten als auch für energetische Modernisierungen. 2022 gab es dann mehrere unangekündigte Antragsstopps und Änderungen. Der Schwerpunkt der Förderung wurde zur energetischen Modernisierung verschoben. Einige Förderprogramme wurden ganz eingestellt, bei den verbliebenen die Zuschüsse teilweise deutlich gesenkt.
Ursprünglich sollte es ab 2023 eine klare Aufgabenteilung geben: Das BAFA sollte für Investitionszuschüsse zuständig sein, die KfW für zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Und beide Fördervarianten sollte es für alle Teilprogramme geben. Dieses Konzept wurde 2022 wieder verworfen. Für Neubauten und für energetische Modernisierungen zu "Effizienzhaus-Klassen" gibt es nur noch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen von der KfW, für "Einzelmaßnahmen" Investitionszuschüsse vom BAFA.