Nachdem bereits seit Anfang 2020 "Einzelmaßnahmen" zur energetischen Modernisierung über den sogenannten "Steuerbonus" einfach und unbürokratisch beim Finanzamt von der Steuer absetzbar waren, startete Anfang 2021 die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die den Wildwuchs der bisherigen Förderprogramme zusammenfasste, neu strukturierte, vereinfachte und vereinheitlichte: sowohl für energieeffiziente Neubauten als auch für energetische Modernisierungen. Die BEG fördert jede Wohnung – egal, ob selbstbewohnt oder vermietet. Bei der energetischen Modernisierung muss das Gebäude für die BEG mindestens 5 Jahre alt sein, für den "Steuerbonus" mindestens 10 Jahre alt und selbstbewohnt. Eine Doppelförderung ist nicht möglich: entweder BEG oder "Steuerbonus".
Im Lauf des Jahres 2022 gab es dann mehrere unangekündigte Antragsstopps und Änderungen, die bei den Energieberatern für großen Unmut sorgten. Der Schwerpunkt wurde zur energetischen Modernisierung verschoben. Für Neubauten gibt es inzwischen nur noch das Förderprogramm "Effizienzhaus 40 NH" in der Kreditvariante. Das "NH" steht für "Nachhaltigkeit" und bedeutet, dass das Bauprojekt entsprechend zertifiziert werden muss. Einige Förderprogramme wurden ganz eingestellt, bei vielen anderen die Tilgungs- und Investitionszuschüsse teilweise deutlich gesenkt. Gesenkt wurde aber zunächst aber auch der Zins für Förderkredite: auf 0,0 % – was laut KfW einer Erhöhung des Tilgungszuschusses um rund 15%-Punkte entspricht. Im Dezember 2022 wurde der Zins aber wieder erhöht.
Geplant war ursprünglich auch, ab 2023 eine klare Aufgabenteilung zu haben: Das BAFA sollte für Investitionszuschüsse zuständig sein, die KfW für zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Beide Fördervarianten sollte es eigentlich für alle Teilprogramme geben, doch das wurde bald wieder verworfen. So gibt es nun für Neubauten und für energetische Modernisierungen zu "Effizienzhaus-Klassen" nur zinslose Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der KfW – und beim BAFA Investitionszuschüsse für "Einzelmaßnahmen".